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Ordensburg Liebstedt: LEG sieht sich in ihrem Vorhaben erneut bestätigt

Kommunalaufsicht lehnt Vorkaufsrecht der Gemeinde ab / LEG setzt weiter auf konstruktive Verhandlungen mit Liebstedt

ERFURT - Bestätigt sieht sich die LEG Thüringen durch die aktuelle Entscheidung des Landratsamtes Weimarer Land in der Frage des Erwerbs der Ordensburg Liebstedt durch den Investor Prinz zur Lippe: Nachdem die LEG mit dem Investor einen Kaufvertrag abgeschlossen hatte, wollte die Gemeinde Liebstedt die Veräußerung durch die Wahrnehmung ihres gemeindlichen Vorkaufsrechtes verhindern und selbst in den Kaufvertrag einsteigen. Dagegen hatte die LEG Widerspruch eingelegt, und diesem wurde jetzt vom Landratsamt in seiner Funktion als Kommunalaufsicht stattgegeben. "Das Landratsamt hat unsere Auffassung in allen wesentlichen Punkten bestätigt", erklärte LEG-Geschäftsführer Frank Krätzschmar nach Bekanntgabe des Bescheides. "Wir fühlen uns in unserem Vorhaben bestärkt, werden aber jetzt nochmals das Gespräch mit der Gemeinde suchen. Weiterhin glauben wir, dass es eine einvernehmliche Lösung geben kann, die für die Gemeinde akzeptabel ist und es gleichzeitig dem Prinzen ermöglicht, sein Investitionsvorhaben in Liebstedt umzusetzen."

In der Begründung für ihre aktuelle Entscheidung führte die Kommunalaufsicht aus, die geplante Investition stehe nicht im Widerspruch zu denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen, so dass ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht zu begründen sei. Dies gelte zumal deshalb, da die Gemeinde selbst kein Denkmalschutz- und Nutzungskonzept für die Ordensburg habe und auch bislang kein plausibles Finanzierungskonzept für den Einstieg in den Kaufvertrag vorgelegt habe.

Die LEG veräußert im Auftrag des Freistaates denkmalgeschützte Gebäude an Investoren. Im Kaufvertrag zur Ordensburg Liebstedt vom Dezember 2010 verpflichtete sich Prinz zur Lippe, drei Millionen Euro in die Errichtung einer Weinkelterei zu investieren sowie 25 Arbeitsplätze zu schaffen. Bestandteil des Vertrages ist auch die Verpflichtung des Käufers, bei seinem Vorhaben alle denkmalschutzrechtlichen Auflagen zu berücksichtigen. Dem Verein Ordensburg-Gilde, der sich seit Jahren im Denkmal engagiert, wurden auch für die Zukunft Mitgestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten garantiert. Aus Sicht der LEG bedeutet der Vertragsabschluss eine aussichtsreiche Chance, um die Burg auch für die kommenden Jahrzehnte zu einem lebendigen Identifikations- und Anziehungspunkt in der Region zu machen und sie als historisches Zeugnis zu erhalten. Investor Prinz zur Lippe betreibt bereits mit Weingut Zadel und Schloss Proschwitz in Sachsen ein ähnlich gelagertes Projekt, welches für die dortige Region eine starke Besucherresonanz, Umsatzsteigerungen und einen erhöhten Bekanntheitsgrad zur Folge hat.

Mit der aktuellen Entscheidung des Landratsamtes Weimarer Land wurde die Haltung der LEG binnen weniger Wochen bereits ein zweites Mal bestätigt. So hatte die Gemeinde im Spätsommer eine so genannte Veränderungssperre für die Burg verhängt, um die Bauanträge des Investors zu stoppen. Zusätzlich hatte der Gemeinderat einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes verabschiedet. Trotz dieser Maßnahmen erhielt Prinz zur Lippe jedoch Ende September von den Thüringer Behörden die Baugenehmigung für sein Vorhaben. "Es könnte demnächst losgehen, und das ist für die Burg und die Region eine gute Nachricht", sagt Frank Krätzschmar. "Wir setzen jetzt auf Verhandlungen mit der Gemeinde und sind zuversichtlich, dass eine gute Gesamtlösung gefunden werden kann."

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