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Industriestandort Kölleda-Kiebitzhöhe wird erweitert

„Industrieller Kern Thüringens“ / Tiefensee übergibt 36,5 Millionen Euro Förderung

Einen Förderbescheid über 36,5 Millionen Euro hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute an den Bürgermeister der Stadt Kölleda, Udo Hoffmann, übergeben. Das Geld fließt in die Erweiterung des Industriegebiets Kölleda-Kiebitzhöhe westlich der Stadt. Damit sollen 56,7 Hektar Fläche für Betriebserweiterungen und neue Industrieansiedlungen geschaffen werden. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 40,5 Millionen Euro. Maßnahmeträger ist die LEG Thüringen.

„Die Region rund um Kölleda entwickelt sich immer mehr zu einem industriellen Kern der Thüringer Wirtschaft“, sagte Tiefensee. Damit sei so nicht gerechnet worden, als man im Jahr 2000 an diesem Standort mit der Erschließung bzw. Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbeflächen begann. Deshalb seien die bestehenden Wasserversorgungs- sowie Regen- und Schmutzwasseranlagen inzwischen an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen und müssten daher erweitert bzw. um neue Anlagen ergänzt werden. Dies mache einen Großteil der Erschließungskosten aus. Dennoch sei das gut angelegtes Geld: „Mit der Neuerschließung wollen wir der hervorragenden wirtschaftlichen Entwicklung in der Region zusätzlichen Schub verleihen.“

Mit einer Nettofläche von rund 100 Hektar gehört der Standort Kölleda-Kiebitzhöhe zusammen mit dem benachbarten Altstandort „Funkwerk“ inzwischen zu den großen Industriegebieten in Thüringen. Angesiedelt sind hier bereits 30 Unternehmen, die zusammen mehr als 3.000 Arbeitsplätze geschaffen haben, darunter MDC Power, Hörmann Funkwerk Kölleda, Logatec, Fromm Plastics oder va-Q-tec.

Die Arbeiten zur Erschließung der zusätzlichen Flächen sind bereits im vergangenen Jahr mit ersten Vorarbeiten (archäologische Untersuchungen, Munitions- und Abfallberäumung) gestartet und laufen bis Mitte 2019. Sie umfassen neben dem Bau einer Erschließungsstraße, Wegen, Beleuchtung und der Verlegung von Gas- und Elektroleitungen vor allem einen Bau der für die Erweiterung des Industriegebietes erforderlichen Wasserversorgungsanlagen, Schmutzwasser - und Regenwasseranlagen. Regenwasserkanal und Regenrückhaltebecken müssen dabei aufgrund wasserschutzrechtlicher Vorschriften auch für ein mögliches Hochwasserereignis ausgelegt sein.

Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 23. Januar 2017

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